Zur Teilnahme an den Internet-Versteigerungen durch Abgabe von Geboten sind nur juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. eine rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen und selbständig beruflichen Tätigkeit handeln zugelassen.
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